SHVZ - Schutzhüttenverein Ziegenberg                              e.V. 

                                       Dautphetal- Herzhausen


                                    Mietvereinbarung

 

Der SHVZ vermietet die Schutzhütte am Ziegenberg in Dautphetal –Herzhausen zu den nachstehenden Bedingungen und Gebühren einschl. Inventar.

 

Vom:............11:00  Uhr,  bis: ..................   11:00 Uhr,       ............. Tag/e

 


 

Art der Nutzung:          

  privateFamilienfeier    Verein intern   □ Privatöffentlich   Verein öffentlich

Der Mieter hat die Art der Nutzung verbindlich anzugeben. Beiunrichtigen Angaben sowie Verstößen gegen die in dieser Mietvereinbarunggenannten Bedingungen behält sich der Vermieter das Recht vor dasMietverhältnis mit sofortiger Wirkung, bei voller Kostenberechnung, zu beenden.Als öffentliche und kommerzielle Veranstaltungen gelten alle Nutzungen mitöffentlicher Einladung, verlangten Eintrittzahlungen sowie der Abgabe vonSpeisen und Getränke gegen Entgeld.  

 

Gebühren:

Mietsätze pro Tag zuzüglich Nebenkosten:

Mitglieder für private Nutzung 40,00 EUR, ortsansässigeNichtmitglieder  55,00 EUR, gemeinnützigeortsansässige Vereine 55,00 EUR, sonstige  70,00 EUR, kommerzielleVeranstaltungen 130,00 EUR + 200,00 EUR Kaution (ausgenommen gemeinnützigeortsansässige Vereine). Bei mehrtägiger Vermietung reduziert sich derGebührensatz für den zweiten Tag und ggf. folgende um 50 %.

Der Mietvertrag beginnt und endet jeweils um 11:00 Uhr.

Die Nichtanspruchnahme einer reservierten Vermietung wird beiKündigung, innerhalb von 10 Tagen vor dem gebuchten Termin, mit 50 % desGebührensatzes berechnet.

 

Nebenkosten:

Strom 0,30 EUR / kwh, Heizung 3,50 EUR / h, Geschirrnutzungpauschal 5,00 EUR einschl. Spülmaschinenbenutzung.

Wasser / Kanal pauschal 10,00 EUR. Bräter/Gaskocher pauschal 2,00EUR.

Flaschengas, max. 5 Kg-Flasche, hat der Mieter selbst zubeschaffen. Er haftet vollumfänglich für den ordnungsgemäßen Anschluss sowiefür den sachgerechten Betrieb.

 

Bedingungen:

Bei öffentlichen, kommerziellen Veranstaltungen ist der Mieter zurEinhaltung aller für die Veranstaltung gültigen Verordnungen, Bestimmungen undgeltenden Gesetze verpflichtet. Die Vorlage einer entsprechenden Anmeldung derVeranstaltung (Schankerlaubnis) ist bei der Schlüsselübergabe dem Vermietervorzulegen.

 

Der Hüttenschlüssel wird vom Hüttenwart, Roland Grade,Herzhäuserstr.7  Tel.: 06468- 9178035übergeben und ist nach Beendigung des Mietverhältnisses dort zurückzugeben.  Die Abrechnung erfolgt durch den Kassenwart,Klaus Herrmann, Zum Drohm 4, Tel.: 06468-543.        

Der Rechnungsausgleich ist unverzüglich vorzunehmen.

 

Die Hütte, mit allem überlassenem Inventar, ist pfleglich zubehandeln und in einwandfreiem gereinigten Zustand zurückzugeben.

Für beschädigte- bzw. fehlende Inventarstücke werden dieReparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Die Anbringungvon Befestigungsmitteln an Wand- und Deckenverkleidung ist nicht gestattet.Erforderliche Reinigungsarbeiten werden pro Stunde mit 15,00 EURberechnet.  Der angefallene Müll ist vomMieter ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung werden 10,00 EUR pauschalberechnet.

Die Schutzhütte darf grundsätzlich nicht zur Übernachtung genutztwerden. In der Schutzhütte besteht grundsätzliches Rauchverbot.

Erforderlicher Winterdienst ist eigenverantwortlich vom Vermieterzu übernehmen. Für Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch die Hüttennutzungmit den zur Verfügung gestellten Mietgegenständen und Inventar entstehen,übernimmt der Vermieter keine Haftung.